Gutachtenerstellung

Wir bearbeiten gutachterliche Aufträge von Amts- und Oberlandesgerichten aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Fragestellungen betreffen die elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung, Umgang des Kindes mit bedeutsamen Bezugspersonen, Kindeswohlgefährdung und elterliche Erziehungsfähigkeit, Rückführung und Verbleib von Pflegekindern bzw. anderweitig fremduntergebrachten Kindern.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei umfangreichen Fragestellungen liegt aktuell bei 6 Monaten. Vor dem Hintergrund hochkomplexer Familienkonstellationen werden psychologische Aktenanalysen, Testdiagnostik, Explorationsgespräche, fremdanamnestische Gespräche, Interaktionsbeobachtungen und Verhaltensbeobachtungen durchgeführt. Anhand dieser Daten werden die Kindeswohlkriterien psychologisch-wissenschaftlich fundiert befundet und die gerichtliche Fragestellung psychologisch beantwortet.

Methodenkritische Stellungnahmen

Anknüpfend an die Diskussionen um Mindest- und Qualitätsanforderungen in der Familienrechtspsychologie (z. B. Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019; Salewski & Stürmer, 2015) erstellen wir methodenkritische Stellungnahmen zu bereits vorliegende Gutachten.

Dabei wird das psychologische Gutachten von der unabhängigen Fachperson systematisch auf methodische Fehler geprüft und die wissenschaftliche Qualität des Gutachtens eingeschätzt.

Seminare und Fortbildungsangebote

Wir bieten regelmäßig Seminare und Fortbildungen für Psycholog:innen, Richter:innen und Bildungseinrichtungen zu unterschiedlichen Themen der (Rechts-) Psychologie an. 

Sprechen Sie uns gern an und teilen Sie uns Ihre Wünsche mit.