Gutachtenerstellung
Wir bearbeiten gutachterliche Aufträge von Amts- und Oberlandesgerichten aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Fragestellungen betreffen die elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung, Umgang des Kindes mit bedeutsamen Bezugspersonen, Kindeswohlgefährdung und elterliche Erziehungsfähigkeit, Rückführung und Verbleib von Pflegekindern bzw. anderweitig fremduntergebrachten Kindern.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei umfangreichen Fragestellungen liegt aktuell bei 6 Monaten. Vor dem Hintergrund hochkomplexer Familienkonstellationen werden psychologische Aktenanalysen, Testdiagnostik, Explorationsgespräche, fremdanamnestische Gespräche, Interaktionsbeobachtungen und Verhaltensbeobachtungen durchgeführt. Anhand dieser Daten werden die Kindeswohlkriterien psychologisch-wissenschaftlich fundiert befundet und die gerichtliche Fragestellung psychologisch beantwortet.
Methodenkritische Stellungnahmen
Anknüpfend an die fachlichen Diskussionen zu Mindest- und Qualitätsanforderungen in der familienrechtspsychologischen Begutachtung (z. B. Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2025; Salewski & Stürmer, 2025) erstellen wir methodenkritische Stellungnahmen zu bereits vorliegenden psychologischen Gutachten.
Im Rahmen dieser Stellungnahmen wird das jeweilige Gutachten systematisch auf die Einhaltung anerkannter methodischer, diagnostischer und wissenschaftlicher Standards geprüft. Dabei erfolgt insbesondere eine kritische Analyse des Vorgehens, der Datengrundlagen, der Schlussfolgerungslogik sowie der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Befundableitung, um die fachliche Qualität des Gutachtens fundiert einzuschätzen.