
Rechtspsychologin M.Sc.
Lisa Wolf & Kollegen
REGU – Lisa Wolf & Kollegen stellt die fachliche Qualität der Begutachtung an erster Stelle. Wir arbeiten im gesamten Begutachtungsprozess höchst präzise, nachvollziehbar und transparent. Unsere Begutachtung richtet sich stets nach den aktuellen Empfehlungen der Arbeitsgruppe Familienrecht zur Qualitätssicherung in der Begutachtung.
Unseren Qualitätsstandard gewährleisten wir, indem wir unsere fundierte Ausbildung kontinuierlich durch Fortbildungen ergänzen. Es finden regemäßig Intervisionen und Supervisionen – auch mit externen Sachverständigen im Rahmen von Fachteamsitzungen – statt. Zudem stehen wir in engem Austausch und in aktiver Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Rechtspsychologie in Bonn.
Unser gutachterliches Vorgehen richtet sich nach folgenden Leitlinien (Arbeitsgruppe Familienrecht, 2019; Dettenborn & Walter, 2016; Lack & Hammesfahr, 2019; Westhoff & Kluck, 2014):
- Professionalität & Neutralität
- Nachvollziehbarkeit & Transparenz
- Systematisierter und (teil-) standardisierter Begutachtungsprozess
- Vollständige, unverzerrte, objektive, zuverlässige und gültige Erhebung von Informationen
- Entscheidungsorientierte Diagnostik & verhaltensorientiertes Vorgehen
- Multimethodales Vorgehen (Kombination verschiedener Untersuchungsmethoden)
- Leitfaden-, audio-, und videogestützter Begutachtungsprozess
- Kosten-Nutzen-Abwägung
- Elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung
- Umgang des Kindes mit bedeutsamen Bezugspersonen
- Kindeswohlgefährdung und elterliche Erziehungsfähigkeit
- Rückführung und Verbleib von Pflegekindern bzw. anderweitig fremduntergebrachten Kindern
Die Begutachtung richtet sich dabei streng nach den Qualitätsanforderungen von Sachverständigen im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrecht, 2019).
Der konkrete Ablauf der Begutachtung richtet nach den individuellen Umständen des jeweiligen Falls. Grundsätzlich werden folgende Begutachtungsschritte durchgeführt:
Hierbei werden die auf Grundlage der gerichtliche Fragestellung relevanten Informationen aus psychologischer Sicht analysiert. Es folgt eine Ableitung der fallspezifischen psychologischen Fragen (Hypothesen).
Auf Grundlage der psychologischen Fragen (Hypothesen) erfolgt die konkrete Planung der Untersuchungsmethoden und -termine. Zu den verwendeten Methoden gehören insbesondere
- Entscheidungsorientierte Explorationsgespräche
- (Teil-) systematische Interaktionsbeobachtungen
- Empirisch fundierte Testdiagnostik
- Fremdanamnestische Gespräche
Im Rahmen von Hausbesuchen und Praxisterminen werden die für die Fragestellung relevanten Informationen mittels der o. g. Methoden erhoben und schriftlich zusammengefasst.
Nachdem für die Beantwortung der juristischen Fragestellung alle relevanten Informationen erhoben wurden, werden diese in einem psychologischen Befund integriert und ausgewertet. Im Befund werden die psychologischen Fragen (Hypothesen) beantwortet und hinsichtlich der sog. Kindeswohlkriterien ausgewertet. Es folgt die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung unter Bezugnahme des Befunds.
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REGU - Lisa Wolf & Kollegen
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